• Skip to primary navigation
  • Skip to main content
info@kredifina.ch 044 350 34 00
Kredifina
  • Schuldensanierung
  • Dienstleistungen
  • Ratgeber
  • Über uns
  • Kontakt
Antrag stellen
Kredifina
  • Schuldensanierung
  • Dienstleistungen
  • Ratgeber
  • Über uns
  • Kontakt
044 350 34 00 info@kredifina.ch
Antrag stellen
Ratgeber / Existenzminimum / Pfändungsankündigung erhalten: Was jetzt zu tun ist
Existenzminimum

Pfändungsankündigung erhalten: Was jetzt zu tun ist

Pfändungsankündigung erhalten: was sie bedeutet, was beim Termin geschieht, was gepfändet werden kann und welche Schritte Ihnen jetzt noch offen stehen.

15.10.2026 Angelo Schneider 14 Min. Lesezeit ✓ Fakten geprüft
Beitragsbild

Angelo Schneider

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Eine Pfändungsankündigung ist belastend. Sie sind damit nicht allein. Die Zeit bis zum Pfändungstermin ist oft kurz. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was in dieser Zeit geschieht, was die Ankündigung bedeutet und vor allem: welche Schritte Ihnen jetzt noch offen stehen.

Warum die Zeit bis zum Pfändungstermin entscheidend ist

Das Gesetz verlangt nur, dass die Pfändung spätestens am Vortag angekündigt wird. Die Zeit ist deshalb oft kurz, aber es ist der Moment, in dem Sie noch Einfluss haben. Nach der Pfändung läuft das Verfahren, und Ihre Handlungsspielräume werden kleiner.

Warum das wichtig ist: Bei einer Lohnpfändung wird ein Teil Ihres Lohns direkt beim Arbeitgeber gepfändet. Ihnen bleibt das Existenzminimum, also der Betrag, den Sie zum Leben behalten dürfen. Was über dieser Grenze liegt, geht ans Betreibungsamt. Dieses Amt führt die Betreibung durch, also das Verfahren, mit dem eine Geldforderung zwangsweise durchgesetzt wird.

Eine Schuldensanierung bündelt hingegen mehrere Verpflichtungen zu einer Monatsrate. Die Rückzahlung wird so angesetzt, dass sie für Sie tragbar bleibt. Die Sanierungsrate wird tiefer festgelegt als der Betrag, der bei einer Pfändung gepfändet würde. Das ist der Unterschied zwischen «was das Gesetz vorschreibt» und «was eine einvernehmliche Lösung ermöglicht».

Je früher Sie handeln, desto mehr Möglichkeiten haben Sie. Wenn Sie warten, bis die Pfändung läuft, ist der Spielraum kleiner.

Was eine Pfändungsankündigung ist, und was sie nicht ist

Eine Pfändungsankündigung ist die Mitteilung des Betreibungsamts, dass eine Pfändung bevorsteht. Sie folgt auf einen Zahlungsbefehl, gegen den kein Rechtsvorschlag eingelegt wurde, also kein Widerspruch, oder bei dem der Rechtsvorschlag bereits beseitigt worden ist.

Zwei Abgrenzungen ersparen Ihnen Verwirrung.

Sie ist nicht der Zahlungsbefehl. Der kam früher. Mit dem Zahlungsbefehl begann die Betreibung, mit der Pfändungsankündigung wird sie konkret. Der Zahlungsbefehl war die erste Stufe, die Ankündigung ist die zweite.

Sie ist noch nicht die Pfändung selbst. Die Pfändung geschieht erst beim Termin. Die Ankündigung kündigt diesen Termin an und gibt Ihnen noch Zeit zu handeln. Das ist der Unterschied: Die Ankündigung ist eine Vorwarnung, keine Vollstreckung.

Was in der Ankündigung steht

Die Ankündigung nennt das Datum und die Uhrzeit des Pfändungstermins, meist auf dem Betreibungsamt oder an Ihrem Wohnort. Sie gibt an, für welche Forderung gepfändet wird, und fordert Sie auf, Auskunft über Ihr Einkommen und Ihr Vermögen zu geben. Am Ende steht ein Hinweis auf die Unterlagen, die Sie mitbringen sollen: aktuelle Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Nachweise über Ihre Ausgaben wie Miete, Krankenkasse und Unterhaltszahlungen.

Ein Beispiel: Wenn Sie einen Nettolohn von CHF 5’500 verdienen, alleine wohnen und eine Miete von CHF 1’200 zahlen, wird der Beamte prüfen, wie viel über Ihrem Existenzminimum liegt. Daraus ergibt sich der pfändbare Betrag. Die Ankündigung nennt noch nicht diesen Betrag, sondern nur die Schuldsumme, um die es geht.

Die Zeit zwischen Ankündigung und Termin

Das Betreibungsamt muss Ihnen die Pfändung nur spätestens am Vortag ankündigen. Das steht in Artikel 90 des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes, kurz SchKG (Stand 1. Januar 2026). Die Zeit ist oft kurz, deshalb lohnt es sich, sofort zu handeln.

Was Sie in dieser Zeit tun können: Ihre Unterlagen zusammenstellen, prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, eine Lösung vorbereiten und sich rechtlich oder finanziell beraten lassen. Wenn mehrere Gläubiger betroffen sind, ist jetzt der Zeitpunkt, die Gesamtsituation zu prüfen. Oft ist eine Pfändung nur das sichtbare Zeichen, dass die Belastung insgesamt nicht mehr tragbar ist.

Was beim Termin geschieht

Der Betreibungsbeamte kommt zu Ihnen oder Sie erscheinen auf dem Amt. Sie werden nach Ihrem Einkommen, Ihrem Vermögen und Ihren Ausgaben gefragt.

Der Beamte will wissen: Wie viel verdienen Sie netto? Welche festen Ausgaben haben Sie? Leben Kinder bei Ihnen? Zahlen Sie Unterhalt?

Sie müssen Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Belege vorlegen. Der Beamte prüft, was über dem Existenzminimum liegt und deshalb gepfändet werden kann. Was das Existenzminimum genau ist und wie es berechnet wird, haben wir in einem eigenen Ratgeber ausführlich erklärt.

Am Ende wird ein Pfändungsprotokoll erstellt. Darin steht, was gepfändet wird: Lohn, Bankguthaben oder Wertgegenstände. Wenn es eine Lohnpfändung ist, sendet das Amt eine Verfügung an Ihren Arbeitgeber. Ab dem nächsten Lohn überweist er den pfändbaren Betrag direkt ans Amt.

Sie haben eine Auskunftspflicht. Falsche Angaben können strafrechtliche Folgen haben. Wenn Sie unsicher sind, was Sie angeben sollen, lassen Sie sich vorher beraten.

Was gepfändet werden kann

Gepfändet werden kann Ihr Lohn über dem Existenzminimum, Ihr Bankguthaben mit wenigen Ausnahmen und Wertgegenstände, die nicht zu den notwendigen Haushalts- oder Arbeitsgegenständen gehören. Ein Auto kann geschützt sein, wenn Sie es für Ihre Arbeit oder den Arbeitsweg zwingend brauchen, etwa weil öffentliche Verkehrsmittel nicht in Frage kommen. Ein Zweitauto nicht.

Nicht gepfändet werden kann das betreibungsrechtliche Existenzminimum. Was das genau bedeutet und wie es berechnet wird, steht in unserem Ratgeber zum Existenzminimum Schweiz. Ebenfalls geschützt sind notwendige Gegenstände für Haushalt und Arbeit, Ihre persönlichen Papiere und Sozialhilfebeiträge.

Sanierung oder Pfändung: der Unterschied bei der Rückzahlung

Das ist der wichtigste Punkt, den viele nicht kennen: Eine Pfändung ist nicht die einzige Lösung, und sie ist oft nicht die beste.

Bei einer Lohnpfändung schöpft das Betreibungsamt das Existenzminimum aus. Das Gesetz sagt, was Ihnen bleiben muss, und was darüber liegt, geht an die Gläubiger. Sie haben keinen Spielraum. Wenn der pfändbare Betrag CHF 800 pro Monat beträgt, zahlen Sie CHF 800, egal ob das für Sie tragbar ist oder nicht.

Bei einer Schuldensanierung wird die Rückzahlung so angesetzt, dass sie für Sie tragbar bleibt. Wie oben gesagt, wird die Sanierungsrate tiefer festgelegt als der pfändbare Betrag.

Noch wichtiger: Bei einer Sanierung wird die Gesamtsituation betrachtet. Wenn mehrere Gläubiger betroffen sind, werden alle einbezogen. Eine Pfändung betrifft nur die Gläubiger, die daran teilnehmen. Das sind vor allem jene, die innert 30 Tagen nach der Pfändung ebenfalls die Fortsetzung ihrer Betreibung verlangen, also beim Amt den nächsten Schritt im Verfahren beantragen (Art. 110 SchKG).

Aber: Eine Sanierung muss vorbereitet werden, bevor die Pfändung läuft. Sobald die Lohnpfändung beim Arbeitgeber ist, wird es schwieriger. Nicht unmöglich, aber schwieriger. Das ist der Grund, warum die Zeit bis zum Pfändungstermin so wichtig ist.

Drei Wege, die Ihnen jetzt offen stehen

Den Betrag bezahlen. Die Betreibung wird eingestellt, keine Pfändung findet statt. Das setzt voraus, dass Sie den Betrag aufbringen können. Wenn es eine einmalige Schuld ist und Sie das Geld haben, ist das die einfachste Lösung.

Eine Ratenzahlung vereinbaren. Das geschieht direkt mit dem Gläubiger, nicht mit dem Betreibungsamt. Halten Sie die Vereinbarung schriftlich fest. Der Gläubiger kann die Betreibung dann zurückziehen. Gewährt er Ihnen eine Stundung, also einen Zahlungsaufschub, kann das Gericht am Betreibungsort die Betreibung einstellen, wenn Sie die Stundung mit Urkunden belegen (Art. 85 SchKG).

Die Situation prüfen und bereinigen lassen. Wenn mehrere Gläubiger betroffen sind und die Belastung nicht mehr tragbar ist, kann eine Schuldensanierung helfen. Das Ziel ist eine Lösung, die zu Ihrer Situation passt und über Jahre trägt. Mehr dazu weiter unten.

kontakt aufnehmen

Wir helfen Ihnen über Wasser zu bleiben

Informieren Sie sich jetzt – diskret und unverbindlich

044 350 34 00 Antrag stellen

Erfährt mein Arbeitgeber davon?

Diese Frage kommt in fast jedem ersten Gespräch, und sie verdient eine gerade Antwort.

Ja, Ihr Arbeitgeber erfährt davon, wenn eine Lohnpfändung angeordnet wird. Das Betreibungsamt sendet ihm eine Lohnpfändungsverfügung, und er muss dann den pfändbaren Teil Ihres Lohns direkt ans Amt überweisen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Einen Anspruch darauf, dass Ihr Arbeitgeber nichts davon erfährt, haben Sie nicht.

Für Ihren Arbeitgeber ist die Lohnpfändung ein amtlicher Vorgang, den er umsetzen muss. Die Lohnbuchhaltung bearbeitet die Verfügung, und es bleibt bei den wenigen Personen, die davon wissen müssen.

Aber: Wenn Sie vor der Pfändung eine Lösung finden, muss Ihr Arbeitgeber nichts erfahren. Das ist der Vorteil einer Sanierung oder einer Ratenzahlung, die vor dem Pfändungstermin vereinbart wird. Sobald die Pfändung läuft, ist dieser Weg vorbei.

Wenn die Forderung nicht stimmt

Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist, ob die Höhe stimmt, ob Sie bereits bezahlt haben oder ob der Rechtsvorschlag rechtmässig beseitigt wurde. Einwände gegen die Forderung selbst gehören in den Rechtsvorschlag. Die Frist dafür ist abgelaufen, wenn Sie die Pfändungsankündigung erhalten: Der Rechtsvorschlag war in der Regel innert zehn Tagen nach Erhalt des Zahlungsbefehls möglich (Art. 74 SchKG). Sie können aber jederzeit beim Gericht am Betreibungsort feststellen lassen, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht oder gestundet ist (Art. 85a SchKG). Haben Sie bereits bezahlt oder eine Stundung erhalten und können Sie das mit Urkunden belegen, kann das Gericht die Betreibung aufheben oder einstellen (Art. 85 SchKG). Dafür brauchen Sie Belege: Zahlungsbestätigungen, Verträge, Korrespondenz.

Zum Pfändungstermin bringen Sie die Unterlagen zu Einkommen und Ausgaben mit. Damit berechnet das Amt zusammen mit Ihnen Ihr Existenzminimum und hält fest, was gepfändet werden kann.

Wenn die Sache kompliziert ist, holen Sie sich Rechtsberatung. Es gibt kostenlose Beratungsstellen, die bei Betreibungsfragen helfen. Wenn Sie unsicher sind, ob die Forderung zu Recht besteht, lassen Sie das vor dem Termin klären.

Warum bei Ihnen eine andere Zahl herauskommen kann

Die Vollstreckung ist kantonal organisiert, und jeder Kanton wendet die Richtlinien etwas anders an. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum wird unterschiedlich berechnet, je nachdem, ob Sie alleine wohnen, wie hoch Ihre Miete ist und wie viele Kinder bei Ihnen leben. Deshalb kann Ihnen niemand am Telefon eine Zahl nennen, ohne Ihre Situation zu kennen.

Ein Beispiel: Eine alleinstehende Person mit einem Nettolohn von CHF 4’500 und einer Miete von CHF 1’100 hat ein anderes Existenzminimum als ein Paar mit zwei Kindern, einem Nettolohn von CHF 6’500 und einer Miete von CHF 1’800. Die Berechnung berücksichtigt Ihre Lebenssituation.

Hinzu kommen Unterschiede zwischen Lohn- und Vermögenspfändung und Besonderheiten, wenn mehrere Gläubiger gleichzeitig pfänden wollen. Das nennt sich Kollokation, ein Begriff aus dem Betreibungsrecht. Er bedeutet: Wenn mehrere Gläubiger Anspruch haben, wird nach Rang entschieden. Gläubiger, die innert 30 Tagen nach der Pfändung die Fortsetzung der Betreibung verlangen, bilden eine Gruppe und teilen sich den pfändbaren Betrag (Art. 110 SchKG). Innerhalb dieser Gruppe richtet sich die Rangordnung nach Art. 146 und 219 SchKG. Wer die Fortsetzung erst nach Ablauf der 30 Tage verlangt, bildet eine neue Gruppe. Aus bereits gepfändeten Werten erhält sie nur, was die vorhergehende Gruppe nicht braucht (Art. 110 Abs. 2 und 3 SchKG).

Wenn der pfändbare Betrag nicht reicht

Manchmal ist die ehrliche Antwort: Die Rechnung geht nicht auf. Der pfändbare Betrag ist so klein, dass die Schulden über Jahre kaum sinken.

Wenn der pfändbare Betrag beispielsweise CHF 200 pro Monat beträgt und die Schulden CHF 30’000, würde es in diesem Tempo über zwölf Jahre dauern, bis die Schuld getilgt ist. Ohne Zinsen. Wenn in dieser Zeit neue Betreibungen dazukommen, wird es noch länger.

Eine Lohnpfändung dauert höchstens ein Jahr ab dem Pfändungsvollzug, also ab dem Tag, an dem gepfändet wurde (Art. 93 Abs. 2 SchKG). Bleibt danach Schuld offen, erhält der Gläubiger einen Verlustschein, eine Bestätigung des Betreibungsamts über den nicht gedeckten Betrag. Damit kann er die Betreibung während sechs Monaten nach Zustellung des Verlustscheins ohne neuen Zahlungsbefehl fortsetzen (Art. 149 Abs. 3 SchKG).

Schuldensanierung als Weg aus der Pfändung

Eine Schuldensanierung bündelt mehrere Verpflichtungen zu einer tragbaren Monatsrate. Aus vielen Gläubigern wird ein einziger Ansprechpartner. Das schafft Überblick und Ordnung, und es entlastet Sie.

Wann sie sinnvoll ist: Wenn mehrere Gläubiger betroffen sind, wenn die Belastung nicht mehr tragbar ist und wenn Sie ein regelmässiges Einkommen haben. Eine Sanierung braucht ein Einkommen, aus dem die Rate gezahlt werden kann.

Was sie leistet: einen Weg zurück zu finanzieller Ruhe. Die Gläubiger werden durch uns informiert. Nach Rücksprache mit dem Gläubiger kann die Pfändung gestoppt werden. Sie zahlen nur noch eine nach Ihrem Budget tragbare monatliche Rate an uns. Diese Rate wird tiefer angesetzt als der Betrag, der bei einer Pfändung an das Betreibungsamt ginge.

Was sie nicht ist: kein Kredit und keine Vermittlung. Kredifina ist Finanzintermediär gemäss Art. 2 Abs. 3 GwG und wird Ihr alleiniger Vertragspartner. Wir erbringen alle Leistungen selbst, ohne Weitergabe an Dritte.

Wichtig

Eine Sanierung wird individuell geprüft, es gibt keinen garantierten Erfolg. Aber wenn die Voraussetzungen stimmen, kann sie ein Weg sein, der trägt. Und sie betrachtet Ihre ganze Situation, nicht nur eine einzelne Betreibung.

Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie

Vor der Pfändung haben Sie mehr Verhandlungsmasse. Sie können mit dem Gläubiger reden, eine Ratenzahlung vereinbaren oder eine Sanierung vorbereiten. Nach der Pfändung läuft das Verfahren. Sie können dann immer noch eine Lösung finden, aber der Weg ist länger.

Wenn Sie mehrere Betreibungen haben und absehen können, dass weitere folgen werden, ist jetzt der richtige Zeitpunkt zu handeln. Eine Pfändungsankündigung ist ein Signal. Sie sagt: Es ist Zeit, die Gesamtsituation zu klären.

Ein Anruf kann klären, welche Möglichkeiten in Ihrer Situation bestehen. Diskret, unverbindlich und ohne Kosten im Voraus.

Häufige Fragen

Kann ich den Pfändungstermin verschieben?

Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Krankheit oder Abwesenheit. Sie müssen einen triftigen Grund und einen Gegenvorschlag haben. Eine Verschiebung um ein paar Tage ist manchmal möglich, eine Verschiebung um Wochen nur in Ausnahmefällen.

Was passiert, wenn ich nicht zum Termin erscheine?

Die Pfändung wird trotzdem durchgeführt. Sie verpassen die Chance, Ihre Situation zu erklären und Angaben zu Ihrem Existenzminimum zu machen. Wenn Sie nicht erscheinen, nimmt der Beamte die Pfändung auf Grundlage der ihm vorliegenden Unterlagen vor. Die Teilnahme am Termin ist Pflicht, Sie können sich aber vertreten lassen. Wer weder erscheint noch sich vertreten lässt, kann mit einer Busse bestraft werden. Ohne genügende Entschuldigung kann das Amt die Person zudem durch die Polizei vorführen lassen (Art. 91 SchKG, Art. 323 Ziff. 1 StGB).

Kann ich Widerspruch einlegen?

Einen Rechtsvorschlag können Sie in diesem Stadium in der Regel nicht mehr einlegen, die Frist dafür ist abgelaufen (Art. 74 SchKG). Gegen die Ankündigung können Sie innert zehn Tagen Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde führen, also bei der Stelle, die das Betreibungsamt überwacht. Das geht, wenn das Amt das Gesetz verletzt oder unangemessen gehandelt hat (Art. 17 SchKG). Stimmt die Forderung nicht, kann das Gericht am Betreibungsort feststellen, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht (Art. 85a SchKG). Beim Termin selbst machen Sie Angaben zu Ihrem Einkommen, Ihren Ausgaben und dazu, was Sie zum Leben und Arbeiten brauchen. Bringen Sie dafür Ihre Belege mit.

Wie lange dauert eine Lohnpfändung?

Höchstens ein Jahr ab dem Pfändungsvollzug (Art. 93 Abs. 2 SchKG). Bleibt danach Schuld offen, erhält der Gläubiger einen Verlustschein und kann die Betreibung während sechs Monaten nach Zustellung des Verlustscheins ohne neuen Zahlungsbefehl fortsetzen (Art. 149 Abs. 3 SchKG).

Werden auch Bankkonten gepfändet?

Ja, wenn Guthaben vorhanden ist. Geschützt bleibt unter anderem, was Sie für Nahrung und Heizung in den zwei Monaten nach der Pfändung brauchen (Art. 92 SchKG).

Was passiert bei mehreren Pfändungen?

Gläubiger, die innert 30 Tagen nach der Pfändung die Fortsetzung der Betreibung verlangen, bilden eine Gruppe und teilen sich den pfändbaren Betrag (Art. 110 SchKG). Innerhalb dieser Gruppe wird also nicht automatisch zuerst bedient, wer zuerst gepfändet hat. Die Rangordnung richtet sich dort nach Art. 146 und 219 SchKG. Das nennt sich Kollokation. Wer die Fortsetzung erst nach Ablauf der 30 Tage verlangt, bildet eine neue Gruppe. Aus bereits gepfändeten Werten erhält sie nur, was die vorhergehende Gruppe nicht braucht (Art. 110 Abs. 2 und 3 SchKG).

Ihr nächster Schritt

Sie müssen das nicht allein durchstehen. Ein Anruf klärt, was in Ihrer Situation möglich ist und ob eine Sanierung für Sie infrage kommt. Diskret, unverbindlich und ohne Kosten im Voraus.

Wir prüfen Ihre Situation und zeigen Ihnen, welche Wege offen stehen. Wenn eine Sanierung möglich ist, bereiten wir sie vor. Wenn nicht, sagen wir das offen.

Über den Autor

Angelo Schneider

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Angelo Schneider verfügt über 22 Jahre Erfahrung im Bereich der Schuldensanierung und begleitet Privatpersonen und Unternehmen auf dem Weg zurück zu finanzieller Stabilität.

Unternehmen / Standort Kredifina AG, Zürich
Verwandte Beiträge

Passende Ratgeber zum Weiterlesen

Existenzminimum Schweiz: Was Ihnen zum Leben bleiben muss → Stille Lohnpfändung: Erfährt mein Arbeitgeber davon? →
Übersicht

In diesem Ratgeber

  1. Warum die Zeit bis zum Pfändungstermin entscheidend ist
  2. Was in der Ankündigung steht
  3. Was beim Termin geschieht
  4. Was gepfändet werden kann
  5. Sanierung oder Pfändung: der Unterschied bei der Rückzahlung
  6. Erfährt mein Arbeitgeber davon?
  7. Schuldensanierung als Weg aus der Pfändung
  8. Je früher Sie handeln, desto mehr Optionen haben Sie

KOSTENLOSE
RATEN-OFFERTE

Nur noch 1 Rate für alles! Wir helfen sofort und unkompliziert.

Antrag stellen
Kredifina

Europastr. 9, Postfach,
8152 Glattbrugg

044 350 34 00 info@kredifina.ch

Kredifina © 2026 | all rights reserved

  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Rechtliches
  • keine Kosten im Voraus.
  • nur noch 1 Monatsrate für alle Schulden.
  • sofortige Bearbeitung.
  • unverbindlicher Antrag.

Betreibung, Schulden, Schuldensanierung, Privatinsolvenz, Schuldenberatung, Schuldenberatung Zürich

Google Bewertung
4.5
Basierend auf 64 Rezensionen

Falls Sie ein persönliches Gespräch vorziehen, geht es hier zu Ihrem kostenlosen und unverbindlichen Termin bei uns.

Beratung vor Ort buchen Kontakt aufnehmen

Laufzeit Verträge mind. 6 Monate bis max. 72 Monate. Die Kosten betragen max. 7,9% der Schuldsumme (unabhängig von der Laufzeit) zzgl. CHF 65.00 pro Gläubiger, CHF 25.00 je Korrespondenz, CHF 20.00/Monat für Tel. Porto, Kleinspesen. Kostenbeispiel: Schuldsumme CHF 35'000.-- bei 8 Gläubigern ergibt Gesamtkosten von CHF 5'209.50 (das entspricht 4,47% p.a.) bei einer Laufzeit von 40 Mte. und einer Monatsrate von CHF 1'005.25. Daraus errechnet sich ein Gesamtrückzahlungsbetrag von CHF 40'209.50 für den Kunden. Kredifina AG ist kein Kreditgeber oder Vermittler.

Wünschen Sie eine kostenlose Beratung vor Ort?

Diskret und unverbindlich

Jetzt buchen