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Betreibung
Wenn eine Betreibung ansteht, muss dafür gesorgt werden, dass der Gläubiger zu seinem Recht kommt. Die Kredifina AG kennt alle Abläufe einer Betreibung und ist dadurch bestens als Partner für eine erfolgreiche Erledigung der Betreibung geeignet. Hier wird alles dafür getan, dass dem Schuldner weiterer finanzieller Ärger erspart bleibt. Ohne eine in die Wege geleitete Betreibung kann dem Gläubiger so viel Geld fehlen, dass er selbst völlig unverschuldet in eine finanzielle Schieflage geraten kann. Mit der Betreibung wird für finanzielle Gerechtigkeit gesorgt. Die heute vielerorts zu beobachtende finanzielle Unzuverlässigkeit von Geschäftspartnern macht eine Betreibung oft zur letzten Möglichkeit, relativ unbeschadet aus der Misere zu entkommen, die der Zahlungsverzug für den Gläubiger mit sich bringt. Eine eingeleitete Betreibung verhilft demjenigen, der dringend auf sein Geld wartet dazu, schnell selbst wieder zahlungsfähig zu sein. Da sich die Kredifina AG auf dem Finanzmarkt bestens auskennt, kann sie sowohl Kunden als auch Schuldnern bei der Bewältigung einer Betreibung behilflich sein, damit am Ende jeder einen möglichst unbeschadeten Ausweg aus der Situation findet. Sobald die Betreibung in den Händen des Finanzdienstleisters liegt, können Gläubiger mit einem zügigen Geldfluss rechnen. Wird die Betreibung von den passend ausgewählten Nebenangeboten begleitet, führt eine Betreibung schnell zum Erfolg.
Betreibungen
Auch wenn der Begriff Betreibung häufig im Singular verwendet wird, kann es mehrere Verfahren parallel geben. Sobald Sie mehreren Gläubigern Geld schulden, kann jeder von ihnen ein eigenes Betreibungsbegehren einreichen. Die Betreibungsämter führen für jede Forderung ein eigenes Dossier. Für Betroffene bedeutet das: Behalten Sie den Überblick über alle offenen Forderungen und sprechen Sie mit den Gläubigern, bevor sich aus mehreren Mahnungen mehrere Betreibungen entwickeln. Häufig lassen sich Ratenzahlungen vereinbaren oder ein Gesamtbetrag verhandeln.
Betreibung Schweiz
Die Grundlage des Schweizer Betreibungswesens bildet das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Der Ablauf beginnt mit dem Betreibungsbegehren des Gläubigers beim zuständigen Betreibungsamt. Dieses stellt Ihnen anschliessend einen Zahlungsbefehl zu. Sie haben drei Möglichkeiten: Sie bezahlen die Forderung umgehend, Sie erheben Rechtsvorschlag (wenn Sie die Forderung bestreiten) oder Sie reagieren gar nicht. Erfolgt keine Reaktion, kann der Gläubiger nach Ablauf der Frist das Verfahren fortsetzen. Handelt es sich um eine Privatschuld, folgt die Pfändung; bei eingetragenen Unternehmen kann es zum Konkurs kommen. Wichtig ist, dass Sie auf den Zahlungsbefehl reagieren, auch wenn Sie nur eine Fristverlängerung benötigen – das zeigt Bereitschaft zur Mitarbeit und kann Zeit schaffen.
Betreibung Folgen
Eine eingetragene Betreibung hat weitreichende Konsequenzen. Sie erscheint im Betreibungsregister und erschwert es, einen neuen Kredit zu erhalten oder eine Wohnung zu mieten. Im schlimmsten Fall kann es zu Lohnpfändungen oder zur Verwertung von Vermögenswerten kommen. Dennoch ist eine Betreibung kein „Endurteil“: Nach vollständiger Bezahlung und mit Zustimmung des Gläubigers können Sie einen Löschungsantrag stellen. Darüber hinaus bleibt der Eintrag im Register fünf Jahre lang sichtbar, verliert danach jedoch seine rechtliche Wirkung. Um negative Folgen zu minimieren, empfiehlt es sich, frühzeitig eine Schuldenberatung in Anspruch zu nehmen und gemeinsam mit Fachleuten einen realistischen Rückzahlungsplan zu erarbeiten.
Was ist eine Betreibung einfach erklärt?
Eine Betreibung ist ein amtliches Verfahren, das es einem Gläubiger ermöglicht, eine offene Forderung zwangsweise einzutreiben. Das Betreibungsamt stellt dem Schuldner einen Zahlungsbefehl zu. Dieser kann bezahlen, die Forderung bestreiten oder untätig bleiben. Reagiert er nicht, kann der Gläubiger Pfändungsmassnahmen einleiten oder – bei Firmen – das Konkursverfahren beantragen.
Was passiert, wenn man in der Schweiz betrieben wird?
Nach Zustellung des Zahlungsbefehls beginnt eine Frist von 20 Tagen. Sie können die Forderung begleichen oder innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Tun Sie nichts, beantragt der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung. Je nach Schuldverhältnis führt dies zu Lohnpfändung, Kontopfändung oder Konkurs. Zudem erscheint die Betreibung im öffentlichen Register, was die Bonität beeinträchtigt.
Wie funktioniert eine Betreibung in der Schweiz?
Das Verfahren läuft in mehreren Schritten ab:
- Gläubiger stellt beim Betreibungsamt ein Begehren;
- Zahlungsbefehl wird dem Schuldner zugestellt;
- Schuldner zahlt, erhebt Rechtsvorschlag oder reagiert nicht;
- Gläubiger beantragt die Fortsetzung der Betreibung;
- je nach Situation kommt es zur Pfändung oder zum Konkurs.
Das Betreibungsamt überwacht den Ablauf, ist aber keine Beratungsstelle und darf keine Rechtsberatung leisten.
Welche drei Arten der Betreibung gibt es?
Das SchKG sieht drei Hauptformen vor:
- Betreibung auf Pfändung – sie betrifft Privatpersonen ohne Handelsregistereintrag;
- Betreibung auf Konkurs – sie richtet sich an juristische Personen und Einzelunternehmen;
- Betreibung auf Pfandverwertung – sie wird angewandt, wenn die Forderung durch ein Pfandrecht gesichert ist.
Jede Variante hat eigene Regeln und Konsequenzen.
Wie viele Mahnungen braucht es bis zur Betreibung?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht für eine bestimmte Anzahl von Mahnungen. Theoretisch kann ein Gläubiger direkt nach Fälligkeit der Forderung die Betreibung einleiten. In der Praxis verschicken viele Firmen mindestens eine Zahlungserinnerung. Nehmen Sie jede Mahnung ernst und kontaktieren Sie den Gläubiger, um eine gütliche Lösung zu finden.
Wie lange bleibt eine Betreibung im Register der Schweiz?
Ein erledigter Betreibungseintrag wird fünf Jahre nach dem Abschluss des Verfahrens aus dem Register gelöscht. Während dieser Zeit können Vermieter, Banken oder Arbeitgeber Einsicht nehmen. Wenn Sie die Schuld vorzeitig begleichen und der Gläubiger schriftlich bestätigt, dass keine Forderung mehr besteht, kann das Register auf Antrag früher bereinigt werden.
