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Schweizer Firma und berechtigt als Finanzintermediär gem. Art. 2 Abs. 3 des Geldwäschereigesetzes tätig zu sein.

AGB

Auftrag Der Schuldner beauftragt den Auftragnehmer nach Art. 394ff OR zur Regulierung seiner Schulden. Der Schuldner stellt dem Auftragnehmer die nötigen Angaben zu Einnahmen und Ausgaben sowie Unterlagen zu den Gläubigern (Rechnungen etc.) zur Abwicklung des Auftrages zur Verfügung. Der Auftragnehmer erfasst sämtliche Kunden- und Gläubigerdaten und klärt die genauen Schuldensaldi. Im Zusammenhang mit der Sanierung führt der Auftragnehmer die nötigen Verhandlungen, erstellt den erforderlichen detaillierten Sanierungsplan, einen aktuellen Schuldenauszug und führt den dazugehörigen Zahlungsverkehr aus. Der Schuldner bleibt bis zum Abschluss der Sanierung für seine Verpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern haftbar. Es findet keine Schuldabtretung an den Auftragnehmer statt. Umfang Massgeblich sind die vom Schuldner angegebenen Schulden beim Abschluss des Vertrages im Betrag von (siehe Vertrag). Sollte sich dieser Betrag durch nachträglich gemeldete Schulden oder Zinsen erhöhen oder durch Verzicht der Gläubiger reduzieren, so ändert sich auch die unter Ziffer 3 des Vertrages berechnete Laufzeit entsprechend. Bei erhöhter Schuldsumme ändert sich auch das unter Ziffer 4 des Vertrages vereinbarte Honorar dementsprechend. Laufzeit Die Laufzeit der monatlichen Raten beträgt (siehe Vertrag) (exkl. Honorar und Kosten des Auftragnehmer), berechnet auf Grundlage des Schuldumfanges gem. Ziffer 2 des Vertrages und der Ratenhöhe gem. Ziffer 7 des Vertrages. Kosten / Mehrwertsteuer Die Kosten des Auftrages excl. Mehrwertsteuer betragen einmalig 7.0% der gesamten Schuldsumme gemäss Ziffer 2 des Vertrages. Zusätzlich werden folgende Kosten verrechnet: Einmalig Fr. 65.-- je Gläubigerposition (Aktendurchsicht, Eröffnung, Daten erfassen). Je Fr. 20.-- für Korrespondenzen, Schuldenauszüge, Mahnungen, sowie monatlich Fr. 20.-- für Dossierüberwachung und Bankspesen. Telefon und Porto nach Aufwand. Die Kosten und Mehrwertsteuer werden ab der ersten Ratenzahlung belastet und analog dem Arbeitsaufwand mit den monatlichen Raten verrechnet. Ausschliesslichkeit / Informationen Um Doppelzahlungen und Unstimmigkeiten auszuschliessen, verpflichtet sich der Schuldner, nach Vertragsabschluss für die unter Ziffer 2 des Vertrages erfassten Schulden keine Zahlungen mehr direkt an die entsprechenden Gläubiger zu leisten und/oder Zahlungsabkommen zu vereinbaren. Ausgenommen von dieser Regelung sind wiederkehrende und neu anfallende Rechnungen. Der Schuldner kann vom Auftragnehmer jederzeit einen Auszug über den aktuellen Stand verlangen. Meldepflicht Der Auftraggeber verpflichtet sich, über Wohnsitzveränderungen und - um eine Neuverschuldung zu verhindern - über alle Veränderungen in seinen Einkommensverhältnissen den Auftragnehmer umgehend in Kenntnis zu setzen. Monatliche Raten Der Auftraggeber überweist dem Auftragnehmer monatliche Raten wie folgt: (siehe Vertrag). Die monatlichen Raten wurden in gegenseitigem Einverständnis auf Grundlage des Monatsbudget des Schuldner vereinbart. Mahnungen / Mandatsniederlegung  Bei verspäteter Zahlung wird der Auftraggeber 8 Tage nach Fälligkeit vom Auftragnehmer gemahnt. Befindet sich der Schuldner mit seiner Zahlungen mehr als 15 Tage im Verzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt das Sanierungsmandat niederzulegen. Mandatsniederlegungen bzw. Kündigung entbinden den Schuldner nicht von der Begleichung von Honorar und Kosten gemäss Ziffer 4 des Vertrages. Gerichtsstand / Anwendbares Recht / Schriftform Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Opfikon. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Der Vertrag wurde in 2-facher Ausführung angefertigt. Der Schuldner bestätigt den Inhalt verstanden und 1 Exemplar dieses Vertrages erhalten zu haben.