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Schuldensanierung in der Schweiz
Ihre Situation ordnen, ohne neuen Kredit
Wenn die Post liegen bleibt
Vielleicht kennen Sie das: Die Rechnungen stapeln sich, ein Zahlungsbefehl ist im Briefkasten gelandet, und Sie wissen nicht mehr, wo Sie anfangen sollen. Vielleicht läuft schon eine Lohnpfändung, vielleicht melden sich mehrere Gläubiger gleichzeitig. Das ist eine belastende Situation, und sie macht oft sprachlos.
Wir helfen in der Schweiz Privatpersonen und teils Unternehmen, die mit ihren Schulden aufräumen möchten, ohne einen neuen Kredit aufzunehmen und ohne als ersten Schritt einen Privatkonkurs ins Auge zu fassen. Auf dieser Seite erklären wir, was Schuldensanierung in der Schweiz konkret bedeutet, wie der Ablauf aussieht und was eine tragbare Lösung von einem leeren Versprechen unterscheidet.
Bitte beachten Sie: Eine aussergerichtliche Schuldensanierung ist nicht immer möglich. Es gibt Situationen, in denen eine gerichtliche Sanierung sinnvoller ist. Deshalb prüfen wir ab dem ersten Kontakt, welche Möglichkeit für Ihre Situation am meisten Sinn macht.
Was Schuldensanierung bedeutet
Schuldensanierung bedeutet, offene Forderungen geordnet zurückzuzahlen, statt sie weiter aufzuschieben oder mit immer neuem Geld zu überdecken. In der Schweiz heisst das in der Praxis: Sie zahlen eine monatliche Rate, die zu Ihrem Einkommen und Ihren Lebenshaltungskosten passt, und arbeiten sich damit über eine vereinbarte Laufzeit geordnet aus den offenen Forderungen heraus.
Erstens, Schuldensanierung ist kein Kredit. Es kommt kein neues Geld ins Spiel. Wer Ihnen in dieser Situation einen Kredit anbietet, vergrössert das Problem in der Regel, statt es zu lösen. Wir vermitteln keine Kredite und raten in fast allen Fällen davon ab.
Zweitens, Schuldensanierung ist nicht dasselbe wie Privatkonkurs. Beim Privatkonkurs werden Vermögen und pfändbares Einkommen verwertet, und es gibt Folgen, die viele Betroffene vermeiden möchten. Privatkonkurs kann in einzelnen Fällen die richtige Lösung sein, ist aber selten der erste Schritt. Wir prüfen mit Ihnen, ob eine Sanierung realistisch ist, bevor wir über andere Wege sprechen.
Drittens, Schuldensanierung ist Begleitung. Der Wert liegt in der ehrlichen Auslegeordnung, der realistischen Berechnung Ihrer Rate, unseren guten Verbindungen und Kontakten zu Gläubigern und Institutionen und in der Tatsache, dass Sie während der gesamten Laufzeit jemanden an Ihrer Seite haben.
Wenn das Geld nicht für alles reicht. Manchmal reicht der monatliche Spielraum nicht aus, um in vertretbarer Zeit die gesamten Schulden zu tilgen. Auch dann gibt es Wege, Ihre Situation zu ordnen. Was in Ihrem Fall realistisch ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir prüfen das sorgfältig und besprechen die Möglichkeiten persönlich mit Ihnen.
Wie der Ablauf bei der Kredifina AG aussieht
Schritt 1: Erstkontakt und Auslegeordnung. Sie melden sich telefonisch, per Rückrufformular oder mit dem Antrag. Im ersten Gespräch klären wir, welche Schulden vorliegen, ob bereits Betreibungen laufen, ob Lohn gepfändet wird und wie Ihre Einnahmen und Ausgaben aussehen. Dieses Gespräch ist diskret und kostet Sie nichts ausser Ihrer Zeit.
Schritt 2: Quote berechnen. Wir ermitteln mit Ihnen eine realistische Monatsrate für die Tilgung Ihrer Verpflichtungen. Anders als beim amtlichen Existenzminimum, das oft sehr knapp bemessen ist, achten wir dabei darauf, dass Ihnen im Alltag mehr finanzieller Spielraum bleibt. Ist die Quote zu klein für die Schuldenhöhe, sagen wir das offen, statt einen unrealistischen Plan zu bauen.
Schritt 3: Gemeinsame Lösungsfindung. Wir begleiten Sie bei der weiteren Lösungsfindung und bringen dabei unsere langjährige Erfahrung sowie unsere etablierten Kontakte ein. Wie das konkrete Vorgehen in Ihrem Fall aussieht, besprechen wir persönlich mit Ihnen.
Schritt 4: Begleitung über die Laufzeit. Eine Sanierung ist ein Weg über Monate. Als Orientierung gilt: Fachstellen in der Schweiz empfehlen, eine Sanierung möglichst auf rund drei bis vier Jahre auszulegen, weil eine Rate über sehr lange Zeit im Alltag schwer durchzuhalten ist. Bei höheren Schulden kann es länger dauern. Wir bleiben in dieser Zeit Ansprechperson und passen den Plan an, wenn nötig.
Betreibung, Zahlungsbefehl und Lohnpfändung kurz erklärt
Betreibung ist der formale Vorgang, mit dem ein Gläubiger eine offene Forderung beim Betreibungsamt geltend macht. Eine Betreibung bedeutet nicht automatisch, dass Sie die Schuld anerkennen.
Zahlungsbefehl ist das erste Dokument, das Sie in einer Betreibung erhalten. Sie haben dann 10 Tage Zeit, Rechtsvorschlag zu erheben, wenn Sie die Forderung bestreiten möchten.
Lohnpfändung kommt ins Spiel, wenn das Betreibungsamt nach erfolgloser Betreibung den pfändbaren Teil Ihres Lohns einbehält. Der Betrag oberhalb des Existenzminimums geht direkt vom Arbeitgeber an das Amt.
Eine Sanierung ist auch dann möglich, wenn bereits Betreibungen offen sind oder eine Lohnpfändung läuft. Sie wird in diesen Fällen aufwendiger, aber sie ist nicht ausgeschlossen.
Eine tragbare monatliche Rate
Gemeinsam betrachten wir Ihre Einnahmen, notwendigen Ausgaben und offenen Verpflichtungen. Daraus ergibt sich, welcher monatliche Betrag für Sie langfristig realistisch und tragbar ist.
Die Rate soll so bemessen sein, dass Sie sie auch in einem schwierigen Monat halten können, denn ein eingehaltener Plan ist mehr wert als ein ehrgeiziger.
Weitere mögliche Sanierungswege
Je nach Ausgangslage können unterschiedliche Sanierungswege in Frage kommen. Welche Lösung realistisch ist, prüfen wir gemeinsam im persönlichen Gespräch.
Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen
- Keine Kosten im Voraus. Seriöse Anbieter verlangen keine Vorauszahlungen, keine Vermittlungs-, Garantie- oder Depotgebühren, bevor überhaupt etwas geleistet wurde.
- Kein neuer Kredit als Lösung. Wer Schulden mit einem weiteren Kredit «ablösen» will, erhöht meist die Gesamtbelastung.
- Keine Erfolgsversprechen. «Garantiert schuldenfrei» oder «in wenigen Wochen erledigt» sind Warnzeichen.
- Ein klarer Vertragspartner. Sie sollten wissen, wer Ihr Ansprech- und Vertragspartner ist und dass Ihre Daten nicht ungefragt an Dritte gehen.
Bei Kredifina sind Sie unser alleiniger Vertragspartner, es fallen keine Kosten im Voraus an, und Ihr Antrag ist kostenlos und unverbindlich.
Diskretion und Datenschutz: was Arbeitgeber und Vermieter erfahren
Eine Frage taucht in fast jedem Erstgespräch auf: «Erfährt mein Arbeitgeber davon? Und mein Vermieter?» Die Zusammenarbeit mit uns ist vertraulich. Wir kontaktieren weder Ihren Arbeitgeber noch Ihren Vermieter, und wir geben keine Informationen an Dritte weiter, die nicht zwingend für die Sanierung gebraucht werden.
Anders sieht es aus, wenn eine Lohnpfändung läuft, denn dann ist Ihr Arbeitgeber durch das Betreibungsamt bereits informiert. Genau das wollen viele Klienten vermeiden, und genau deshalb ist der frühe Schritt zu uns oft der entlastendere Weg.
Wer hinter Kredifina steht
Kredifina ist keine anonyme Plattform. Die Büros der Kredifina AG befinden sich an der Europastrasse 9 in 8152 Glattbrugg (Zürich). Sie erreichen uns telefonisch unter 044 350 34 00, von Montag bis Freitag zu festen Bürozeiten. Persönliche Termine sind möglich, der grösste Teil läuft schriftlich und telefonisch.
Unsere Mitarbeitenden verfügen über jahrelange Erfahrung im Bereich Schuldensanierung. Für Sie sind wir der alleinige Ansprech- und Vertragspartner, Leistungen werden nicht an Dritte weitergegeben. Was Klientinnen und Klienten über die Zusammenarbeit sagen, lesen Sie in unseren echten Google-Bewertungen.
Eine ehrliche Auslegeordnung zuerst
Wir wissen, dass Marketing in dieser Branche oft mit grossen Versprechen arbeitet. Wir machen das bewusst nicht. Statt einer Garantie, die wir nicht halten könnten, bieten wir Ihnen einen klaren ersten Schritt: ein ruhiges Gespräch, eine ehrliche Einschätzung, eine Berechnung, die Hand und Fuss hat.
Und falls eine Sanierung in Ihrem Fall nicht der richtige Weg ist, sagen wir Ihnen das und zeigen Ihnen andere Möglichkeiten auf.
Der erste Schritt ist niederschwellig
Sie haben drei Wege, mit uns ins Gespräch zu kommen:
- Kostenlose Beratung vor Ort buchen. Wählen Sie online einen passenden Termin und besuchen Sie uns persönlich bei Kredifina in Glattbrugg. In einem vertraulichen und unverbindlichen Gespräch besprechen wir Ihre Situation und mögliche nächste Schritte. Jetzt Termin buchen
- Telefonische Erstberatung. Sie rufen direkt an und schildern Ihre Situation in einem ersten, unverbindlichen Gespräch.
- Antrag ausfüllen. Wenn Sie Ihre Eckdaten lieber schriftlich übermitteln möchten, nutzen Sie das Antragsformular.
Und falls Sie unsicher sind, ob Ihr Fall überhaupt passt, melden Sie sich trotzdem. Genau das klären wir gemeinsam.
Häufige Fragen
Was kostet eine Schuldensanierung bei Kredifina?
Unsere Konditionen sind transparent und auf unserer Website einsehbar. Die Gebühr beträgt höchstens 7,9 Prozent der Schuldsumme, unabhängig von der Laufzeit, dazu kommen kleine Pauschalen pro Gläubiger und für Korrespondenz. Vorauszahlungen verlangen wir keine, der Antrag ist kostenlos und unverbindlich. Vor dem Vertragsabschluss erklären wir Ihnen die Kosten und das konkrete Vorgehen vollständig und transparent.
Wie lange dauert eine Schuldensanierung in der Schweiz?
Die Dauer ergibt sich aus der Höhe Ihrer Gesamtschulden und aus der monatlichen Rate, die für Sie tragbar ist. Als Orientierung wird eine Sanierung möglichst auf rund drei bis vier Jahre ausgelegt, bei höheren Schulden kann sie länger dauern.
Ist eine Sanierung möglich, wenn bereits Betreibungen laufen oder mein Lohn gepfändet wird?
Ja, eine Sanierung ist auch in diesen Situationen möglich. Sie wird in der Regel etwas aufwendiger und ist nicht in jedem Fall die richtige Lösung. Im Erstgespräch prüfen wir, welcher Weg passt.
Kann ein Teil meiner Schulden erlassen werden?
Ob in Ihrer Situation eine zusätzliche Entlastung möglich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und besprechen realistische Möglichkeiten persönlich mit Ihnen.
Was passiert, wenn mein Fall nicht sanierbar ist?
Wir sagen Ihnen ehrlich, wenn wir keine realistische Sanierung sehen, und zeigen Ihnen mögliche andere Wege auf, etwa einen Nachlassvertrag oder als letzte Option den Privatkonkurs.
